Ihr Unternehmen entscheidet. Bei jedem Wechsel.
Wer prüft, wer unterschreibt und wann Daten freigegeben werden: der vollständige Ablauf, einfach erklärt.
Sie behalten die Entscheidung über Ihre Daten.
Ein Konto eröffnet Möglichkeiten. Es gibt niemandem automatisch Zugriff auf Unternehmensdaten. Für jeden Wechsel gilt derselbe geschützte Ablauf.
- Zuständig: Sie
Konto erstellen & Wechsel beschreiben
E-Mail bestätigen, Unternehmen angeben und Quelle, Ziel sowie benötigte Daten auswählen. Noch keine Kundendateien hochladen.
Nur Angaben zum Auftrag - Zuständig: Switona
Unternehmen unabhängig prüfen
Wir prüfen das Unternehmen, die Vertretungsberechtigung, den Kontakt und den Bezug zum bisherigen Anbieterkonto. Dafür reicht eine selbst angegebene E-Mail allein nicht aus.
Datenzugriff gesperrt - Zuständig: Unternehmensvertretung
Digitale Vollmacht unterzeichnen
Die geprüfte Person erhält eine E-Mail – auch ohne Switona-Konto. Sie meldet sich mit dieser Adresse an, bestätigt den zweiten Faktor und entscheidet über den genau beschriebenen Auftrag.
Noch kein Transfer - Zuständig: Switona
Vollmacht abschließend prüfen
Wir prüfen die eingegangene Erklärung nochmals. Erst danach darf die Datenvorbereitung beginnen. Für unsere Prüfungen rechnen Sie in der Regel mit 1–2 Werktagen; die Antwortzeit des Unternehmens kommt hinzu.
Vorbereitung wird freigegeben - Zuständig: Technische Beteiligte
Daten vorbereiten & Probelauf prüfen
Freigegebene Exporte oder REST-Verbindungen bereitstellen, Datenfelder zuordnen und Fehler beheben. Kosten und zahlende Partei werden vor dem Start ausdrücklich bestätigt.
Probelauf ohne Zieltransfer - Zuständig: Unternehmen & Startberechtigte
Konkreten Transfer freigeben
Das Unternehmen bestätigt den vorbereiteten Transfer separat. Erst danach können die zuständigen Beteiligten den Start freigeben. Ergebnis und Löschung der temporären Dateien werden nachvollziehbar dokumentiert.
Nur freigegebener Umfang
Und was bedeutet das für mich?
Ich bin das wechselnde Unternehmen.
Sie beschreiben Ihren Wechsel und bestimmen den Datenumfang. Die geprüfte Unternehmensvertretung erteilt die Freigaben. Technische Aufgaben können berechtigte Anbieter oder Partner übernehmen.
Ich bin Anbieter oder Migrationspartner.
Sie können einen Vorgang vorbereiten und Ihre Aufgaben übernehmen. Sie können sich nicht selbst anstelle des betroffenen Unternehmens bevollmächtigen. Auch wenn Sie die Kosten tragen, bleibt die Unternehmensfreigabe erforderlich.
Ich habe eine Freigabe-E-Mail erhalten.
Öffnen Sie Ihren persönlichen Link. Nutzen Sie genau die angeschriebene E-Mail-Adresse und lesen Sie Unternehmen, Datenumfang, Ziel und Beteiligte. Sie können ablehnen. Der bloße Klick auf den Link gibt nichts frei.
Was passiert bei einer Änderung oder einem Widerruf?
Relevante Änderungen am Auftrag machen bisherige Freigaben ungültig. Ein Widerruf sperrt weitere autorisierungspflichtige Aktionen. Bereits im Ziel angekommene Daten lassen sich damit nicht zurückholen.
Muss ich die Technik selbst einrichten?
Nein. Ihr IT-Team oder ein berechtigter Anbieter kann Dateien und Verbindungen vorbereiten. Wiederverwendbare Verbindungen sparen spätere Einrichtung; jeder konkrete Wechsel braucht trotzdem seine Freigaben.
Ist die Vollmacht eine DSGVO-Einwilligung?
Nein. Sie dokumentiert die Beauftragung durch das Unternehmen. Für personenbezogene Daten müssen zusätzlich Rechtsgrundlage, Informationen an Betroffene, Auftragsverarbeitung und Löschregeln geklärt sein. Die digitale Erklärung ist keine qualifizierte elektronische Signatur.
Ihre nächste Umgebung sollte nicht an Ihren alten Daten scheitern.
Sie entscheiden, wohin es geht. Wir helfen Ihren Daten, anzukommen.